Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Ingenieurbüro für Energieoptimierung - Dipl. Ing. Jürgen Maurer (nachfolgend „Ingenieurbüro Maurer“) gegenüber seinen Auftraggebern.

(2) Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB), insbesondere auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Hausverwaltungen, Kommunen und Unternehmen, sofern diese Energieberatungsleistungen für Wohn- oder Gewerbeimmobilien in Deutschland in Anspruch nehmen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

(4) Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Das Ingenieurbüro Maurer bietet Dienstleistungen im Bereich der Energieberatung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erstellung von Energieausweisen, individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP), Fördermittelberatung, energetischer Einschätzungen, energetische Fachplanung und energetische Baubegleitung an.

(2) Die im Rahmen dieser Energieberatung erstellten Berechnungen, Empfehlungen und Aussagen zu Energieeffizienzklassen, Fördermöglichkeiten oder Einsparpotenzialen beruhen auf dem derzeitigen Stand der Technik, öffentlich verfügbaren Förderbedingungen und den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Sie stellen eine fachlich begründete Einschätzung dar, keine rechtlich bindende Zusicherung oder Garantie. Das Ingenieurbüro Maurer  übernimmt keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Effizienzstandards oder die Bewilligung konkreter Fördermittel durch Dritte (z.B. BAFA, KfW). Das Ingenieurbüro übernimmt keine baulichen oder planerischen Leistungen im Sinne des Bau- oder Architektenrechts. Bauüberwachung, Ausführungsplanung oder Werkabnahme sind nicht Vertragsgegenstand.

(3) Die Inhalte der Beratung beruhen auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Prüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität erfolgt nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(4) Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Umsetzung empfohlener Maßnahmen. Das Ingenieurbüro Maurer gibt keine Zusicherungen für das Erreichen bestimmter Energieeffizienzklassen, Förderhöhen oder Einsparpotenziale.

(5) Das Ingenieurbüro Maurer bietet Dienstleistungen im Bereich der Beratung und Systemintegration von Gebäudeautomation.

(6) Das Ingenieurbüro Maurer bietet Dienstleistungen im Bereich der Installation und dem Betrieb von PV Anlagen an einschließlich von Anlagen nach dem Mieterstromkonzept.

§ 3 Vergütung 

(1) Für die in den Beauftragungen und Verträgen definierten Leistungen gilt die dort angegeben Vergütung

(2) Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden.

(3) Die Vergütung zusätzlicher Leistungen wird wie folgt in Ansatz gebracht:

  • Stundensatz 100€/h
  • Kilometerpauschale 0,30€/km

Obige Angaben Inkl. der gesetzlichen MwSt.

(4)Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Erstattung seiner Nebenkosten netto zzgl. MwSt. gegen Nachweis aufwandsbezogen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, quartalsweise Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen

(6) Die/der AuftraggeberIn zahlt das die Vergütungen unmittelbar an den Berater. 

 

§ 4 Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

(1) Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme eines Angebots, digitale Signatur, E-Mail-Zusage oder konkludente Handlung zustande.

(2) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot klar und rechtzeitig darauf hingewiesen wird und der Kunde die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte (z.B. durch Link oder Anhang). Bei Verbrauchern erfolgt die Einbeziehung gem. § 305 Abs. 2 BGB.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Ingenieurbüro Maurer alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass bei Ortsterminen Zugang zu allen relevanten Bereichen des Gebäudes besteht.

§ 6 Mitwirkungsflicht bei Stichprobenkontrollen & Qualitätssicherung

(1) Das Ingenieurbüro Maurer verpflichtet sich bei angemessener Vergütung an KfW-Stichprobenkontrollen oder BAFA-Prüfungen zu den zuvor beauftragten Maßnahme mitzuwirken.

(2) Hierzu werden alle erarbeiteten relevanten Planungs- und Nachweisdokumente bereitgestellt und ggf. Vor-Ort-Prüfungen begleitet.

§ 7 Haftung

(1)Der Auftragnehmer haftet für Verletzung der von ihm geschuldeten Pflichten nach Maßgabe dieses Vertrages nach den Vorschriften des BGB. Für darüber hinaus-gehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet der Auftragnehmer nicht. 

(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

(3) Die Energiedaten werden vom Auftragnehmer nach den Angaben des Auftraggebers ermittelt. Dazu kommen Abschätzungen nach Erfahrungswerten nach bestem Wissen und Gewissen des Auftragnehmers. Eine Garantie für deren Richtigkeit wird nicht übernommen, zumal der Energiebedarf stark vom Nutzerverhalten abhängt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und tatsächlich eingetretenen Verbrauchswerten. 

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Einhaltung der Förderzusage des Fördergebers. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Übererfüllung der Fördervoraussetzung durch den Auftraggeber.

(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die vertraglich vereinbarten Leistungen. 

(6) Der Auftragnehmer ist fachkundig auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens und Sanierens. Er ist kein Baufinanzierungsberater oder Berater über alle für ein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Es ist daher nicht die Aufgabe des Auftragnehmers und er ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über alle relevanten und für das Bauvorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten aufzuklären. Eine umfassende Förderrecherche muss extra beauftragt werden. 

(7) Des Weiteren ist der Auftragnehmer nicht zur Fristüberwachung verpflichtet. 

 § 8 Verjährung

Ansprüche wegen Mängeln verjähren nach einem Jahr, soweit gesetzlich zulässig und sofern der Vertragspartner Unternehmer ist.

 § 9 Kündigungsrecht 

Das Ingenieurbüro Maurer kann den Verträge mit Auftraggebern außerordentlich kündigen, wenn:

· Der/Die AuftraggeberIn mit Zahlungen in Verzug ist oder

· Der/Die AuftraggeberIn die zur Bearbeitung der Arbeiten notwendigen nicht vorlegt oder 

· Der/Die AuftraggeberIn trotz rechtzeitiger Ankündigung den Zugang zum Objekt nicht ermöglicht. 

Für den Fall der Kündigung sind die bisherigen anteilig erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen brutto zahlbar. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt. 

Dessen ungeachtet kann jede Vertragspartei das Dienstverhältnis mit den in § 621 BGB genannten Fristen kündigen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen des Auftragnehmers sind nach den Vertragspreisen brutto zahlbar.

§ 10 Allgemeine Hinweise 

(1) Bei Leistungen im Rahmen einer Energieberatung erfolgt die Abnahme der erbrachten Leistungen spätestens nach Ablauf einer Prüfzeit von 14 Kalendertagen. Diese beginnt bei Förderleistungen mit Zugang des jeweiligen Bescheids (Zuwendungs- oder Festsetzungsbescheid - BAFA, KfW, o.a.), andernfalls mit Zugang der Planungs- oder Dokumentationsunterlagen beim Auftraggeber. Erfolgt innerhalb der der vorgenannten Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Bei Leistungen im Rahmen der Beratung und Systemintegration von Gebäudeautomation oder der Installation von PV Anlagen erfolgt die Abnahme grundsätzlich in einem gemeinsamen Termin vor Ort. Die Abnahme hat spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige zu erfolgen. Die Abnahme darf nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden. Nutzt der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung widerspruchslos, gilt die Leistung als abgenommen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung ebenso als abgenommen.

(3) Bei den Leistungen der energetischen Baubegleitung handelt es sich nicht um das Leistungsbild der Objektüberwachung nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Tätigkeit des Auftragnehmers beinhaltet ausschließlich die energetische Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages in Verbindung mit dem Angebot. Dies bedeutet beispielsweise (nicht abschließend), dass Systemskizzen keine Werkplanung sind, die Kontrolle der Handwerkerangebote nur auf die Belange der Förderfähigkeit geprüft werden, die Dokumentation der Maßnahme für den Fördergeber keine Planungsgrundlage und kein Bautagebuch ist, die Stichprobenkontrolle auf der Baustelle, keine werkvertragliche Abnahme ist, gleiches gilt für die gutachterliche Abnahme der Umsetzung der Komponenten des Energiekonzeptes durch eine Sichtprüfung vor Ort.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform an die im Impressum genannte Adresse zu richten.

Muster-Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über folgende Dienstleistung: _______________________
 Vertrag vom: ______________
 Name: _______________________
 Adresse: _______________________
 Datum/Unterschrift: _______________________

§ 12 Urheberrecht, Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Dem Auftragnehmer verbleiben an den von ihm erstellten Unterlagen alle Rechte, die ihm nach dem UrhG zustehen, sofern sie nicht nach dem Inhalt dieses Vertrages oder aufgrund einer Sondervereinbarung auf den Auftraggeber übertragen worden sind. 

(2) Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Energieberatung.

(3) Berichte, Gutachten oder sonstige Ergebnisse dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Energieberatung nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

(4) Der Auftragnehmer wird alle Informationen und Unterlagen, die ihm zur Verfügung gestellt werden und von denen er während Durchführung diese Vertrages Kenntnis erhält, vertraulich behandeln, soweit nichts anderes in diesem Vertrag vereinbart wurde. 

(5) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, von der BAFA oder der DENA zum Zwecke der Qualitätsprüfung angeforderte Unterlagen zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. 

(6) Desweiteren gelten die unter https://maurer-energieoptimierung.de/datenschutzerklaerung/ einsehbaren Bedingungen.

§ 13 Schlichtungsvereinbarung

Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt folgendes: Sofern ein Vertragspartner bei Streitigkeiten über Inhalte dieses Vertrags vor Beschreiten des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten die Schlichtungsstelle des GIH  e.V. (Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband e.V.) auf Grundlage der Schlichtungsordnung des GIH (abrufbar unter www.gih.de/leistungen/schlichtungsstelle/) anruft, stimmt der andere Vertragspartner schon heute der Durchführung des Schlichtungsverfahrens (Ziff. 3 der Schlichtungsordnung des GIH) zu.

Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufshaftpflicht-versicherung des Auftragnehmers der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmt. 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

(2) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

(3) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Vorliegen von Vertragslücken, Änderungen und Ergänzungen.

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