Fachunternehmer begleitete Eigenleistung

Vorgaben der Bafa

Eine begleitete Eigenleistung gilt förderrechtlich nur dann als Fachunternehmermaßnahme wenn die Gesamtmaßnahme durch das Fachunternehmen „verantwortet“ wird. Dies beinhaltet die  Fachplanung, Begleitung und Fachunternehmererklärung. 

Nur wenn die Maßnahme förderrechtlich als Fachunternehmermaßnahme gilt und die Umfeldmaßnahmen als Leistung/Rechnung des Unternehmens vorliegen sind diese förderfähig. 

 

Die Arbeitszeit in Eigenleistung bleibt ungefördert!

Schritt für Schritt

1. Beauftragung des Energieberaters mit dem Förderungsmanagement und der Baubegleitung unter energetischen Gesichtspunkten

 

2. Energieberater erstellt die energetischen Vorgaben mit den  Anforderungen für die U-Werte und  Wärmebrücken.

 

3. Anfrage des Fachbetriebs (z.b. Handwerker) für eine technischen Fachplanung. 

 

4. Der Fachbetrieb erstellt ein Angebot und übernimmt die Fachplanung der bautechnischen Ausführung (Systemwahl, Aufbau, Anschlüsse, Schichtfolge). im Angebot müssen die Umfeldmaßnahmen einzeln benannt sein und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptmaßnahme stehen. Die fachlich und technischen Baubegleitung der Eigenleistung muss im Angebot enthalten sein, die Fachplanung kann mit abgerechnet werden. 

 

5. Beauftragung des Fachbetriebs. Hierbei ist ein „aufschiebender Bedingung“ oder „auflösende Bedingung“ zu beachten. 

 

6. Der Energieberater prüft ob die BEG Anforderungen bei der Fachplanung eingehalten werden.  erstellt die technische Projektbeschreibung (TPA) und reicht den Förderantrag ein.

 

7. Nach Antrag und Vor Genehmigung kann mit der Maßnahme auf eigenes Risiko (aber nicht förderschädlich) begonnen werden.

 

8. Umsetzung der Maßnahme nach Planungs- und Systemvorgaben. Hierbei ist der Fachbetrieb für handwerkliche und systemtechnische Ausführung verantwortlich auch wenn Arbeitsschritte in Eigenleistung erbracht werden. Der Energieberater begleitet die Umsetzung unter energetischen Gesichtspunkten.

 

9. Fachunternehmer erstellt nach Abschluss der Maßnahme die Fachunternehmererklärung (FUE) unter verweis auf die begleitete Eigenleistung mit Bestätigung über die korrekte Umsetzung nach BEG Anforderungen.

 

10. Energieberater übernimmt die Plausibilitätsprüfung der Fachunternehmererklärung und der aufgeführten Kosten nach den Förderbedingungen, erstellt den technischen Projektnachweiß (TPN) und beantragt die Auszahlung der Förderung.

Wichtige Punkte zur Absicherung

Empfohlen wird jeweils die folgenden Ausführung zu verwenden

 

Fachunternehmen – Angebot/Vertrag

 

Erklärung, dass die genannten Umfeldmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptmaßnahme unmittelbar erforderlich und Bestandteil der Fachunternehmererklärung sind.

Alle Umfeldmaßnahmen müssen einzeln benannt sein („Gerüstbau“, „Abbruch Altputz“, „Abdichtung Sockelbereich“).

 

Fachunternehmen - Fachunternehmererklärung

 

Das Fachunternehmen hat die technische Fachplanung, Begleitung und Abnahme der Dämmmaßnahme sowie der unmittelbar erforderlichen Umfeldmaßnahmen (z. B. Gerüstbau, Putzarbeiten, Abdichtung) durchgeführt.

Die Ausführung erfolgte fachgerecht und entspricht den Systemrichtlinien des Herstellers bzw. der DIN 4108 ff. bzw. gleichwertigen Konstruktionen im Sinne der Norm.

 

Energieeffizienz-Experte - Plausibilitätsprüfung und Bestätigung

 

Der Energieeffizienz-Experte hat die Unterlagen (Materialrechnung, Systembeschreibung, Fotodokumentation) geprüft und die Plausibilität der Maßnahme im Hinblick auf die energetischen Vorgaben der BEG ist gegeben.

Das Fachunternehmen hat die ordnungsgemäße Ausführung einschließlich der erforderlichen Umfeldmaßnahmen geprüft und durch Fachunternehmererklärung bestätigt. Damit gelten Haupt- und Umfeldmaßnahmen als durch ein Fachunternehmen ausgeführt.

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