
Eigenleistung ohne Fachunternehmer Begleitung
Vorgaben der Bafa
In diesem Fall werde die Arbeitszeit und Umfeldmaßnahmen nicht gefördert.
Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen allerdings weiterhin durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Formular - "Bestätigung zur Eigenleistung" bestätigt werden.
Alle Rechnungen über Materialkosten muss auf den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein, ausschließlich förderfähige Posten enthalten und im Formular aufgeführt und dokumentiert werden.
Schritt für Schritt
1. Beauftragung des Energieberaters mit dem Förderungsmanagement und der Baubegleitung unter energetischen Gesichtspunkten
2. Energieberater erstellt die energetischen Vorgaben mit den Anforderungen für die U-Werte und Wärmebrücken.
3. Beauftragung des Fachbetriebs (z.b. Handwerker) mit der technischen Fachplanung.
4. Der Fachbetrieb übernimmt die Fachplanung der bautechnischen Ausführung (Systemwahl, Aufbau, Anschlüsse, Schichtfolge).
5. Kostenschätzung der Maßnahme incl. Materialkosten, Fremdleistungen, geschätzte Eigenleistung
6. Der Energieberater prüft ob die BEG Anforderungen bei der Fachplanung eingehalten werden, erstellt die technische Projektbeschreibung (TPA) und reicht den Förderantrag ein.
7. Nach Antrag und Vor Genehmigung kann mit der Maßnahme auf eigenes Risiko (aber nicht förderschädlich) begonnen werden.
8. Umsetzung der Maßnahme nach Planungs- und Systemvorgaben in Eigenleistung. Hierbei hat eine Ausführliche Dokumentation zu erfolgen. Ziel ist es die Erfüllung aller förderspezifische Anforderungen vollständig festzuhalten um die Förderung nicht zu gefährden. Hierbei sind die Informationen im folgenden Abschnitt zu beachten. Der Energieberater begleitet die Umsetzung unter energetischen Gesichtspunkten.
9. Der Energieberater oder Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass alle Arbeiten fach- und sachgerecht durchgeführt wurden und alle im Formular - "Bestätigung der Eigenleistung" angegebenen Materialrechnungen bei der umgesetzten Maßnahme verwendet wurden. Energieberater erstellt den technischen Projektnachweiß (TPN) und beantragt die Auszahlung der Förderung.
Wichtige Punkte zur Absicherung
Empfohlen wird jeweils die folgenden Ausführung zu verwenden
Eigentümer - Erklärung
Es ist zu bestätigen, das die Maßnahme in Eigenleistung und auf Grundlage der technische Fachplanung des Fachunternehmens umgesetzt wurde. Es wurden ausschließlich Materialien gemäß der Fachplanung und den Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers verwendet. Die handwerkliche Ausführung und Funktion liegt in Eigenverantwortung.
Energieeffizienz-Experte - Plausibilitätsprüfung und Bestätigung
Der Energieeffizienz-Experte hat die Umsetzung der Maßnahme unter energetischen Gesichtspunkte begeleitet und die Unterlagen (Materialrechnung, Systembeschreibung, Fotodokumentation) geprüft. Die Maßnahme im Hinblick auf die energetischen Vorgaben der BEG umgesetzt.
Dokumentation der Maßnahme
Vor Beginn der Umsetzung der Maßnahme
Ausgangszustand festhalten
- Fotodokumentation des Gebäudes (z.B. Fassade bei Maßnahme zur Aussendämmung) aus verschiedenen Perspektiven, Problemstellen, Sockel, Fenster/Türen, …
- Werkzeug prüfen und dokumentieren (Gerüst, Schutzmaterialien, …) dokumentieren (hilfreich für Nachweis sorgfältiger Eigenleistung).
- Optional, aber empfehlenswert: Aktueller Dämmzustand mit Wärmebildkamera zur Identifikation unsichtbarer Problemstellen überprüfen.
Materialliste und Rechnung
- Alle notwendigen Angaben zur Förderfähigkeit sind auf den Rechnungen zu vermerken
- Vollständiger Name und Anschrift von Verkäufer/Lieferant und Käufer
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Lieferanten.
- Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Lieferdatum / Leistungszeitpunkt (falls abweichend)
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände (z. B. „EPS-Dämmplatten λ 0,035 W/mK, 160 mm, 50 m²“).
- Hersteller + Typbezeichnung inkl. der Technische Spezifikation (Dämmstoff: Wärmeleitfähigkeit λ, Dicke, ggf. WLG)
- Einzelpreise und Gesamtpreis netto und brutto incl. Umsatzsteuersatz und -betrag.
- Alle Rechnungen für Materialien und Fremdleistungen müssen auf den Antragsteller/Bauherren ausgestellt und vollständig dokumentiert sein (nicht an z.B. Ehepartner)
- Rechnungen dürfen ausschließlich förderfähige Posten enthalten
- Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgefertigt sein
- Auch bei einem Materialkauf im Baumarkt muss darauf geachtet werden, dass eine korrekte Rechnung mit den notwendigen Bestandteilen erstellt wird
Während der Umsetzung der Maßnahme
Alle Arbeitsschritte sind nach Herstellerangaben durchzuführen
Alle Arbeitsschritte sind fotografisch zu dokumentieren z.B.
- Vorbereitung des Untergrund
- Anbringen der Dämmplatten
- Dübel (falls erforderlich nach Herstellerangaben)
- Armierungsgewebe und Putzschicht
- Abschlussarbeiten (Sockel, Anschluss an Fenster/Tür)
- Dämmplattenanordnung entsprechend Planungsskizzen dokumentieren
- Besondere Detailfotos von Rand- und Eckbereichen (Fenster-, Tür-, Dach- und Sockelanschlüsse)
Fremd- und Eigenleistung dokumentieren - welche Arbeiten wurden selbst durchgeführt incl. Zeitbedarf (Arbeitszeit wird nicht geprüft, aber hilfreich für Nachweis der Sorgfalt)
Mengen der tatsächlich verwendeten Materialien dokumentieren
Nach Fertigstellung der Maßnahme
Endzustand festhalten
- Fotodokumentation des Gebäudes (z.B. Fassade bei Maßnahme zur Aussendämmung) aus verschiedenen Perspektiven, Problemstellen, Sockel, Fenster/Türen, …
- Zustand mit Wärmebild zur Bestätigung der korrekten Funktionalität und korrekten Umsetzung überprüfen
- Maßkontrolle (Ebenheit, Putzdicke, …)
- Vollständige Materialliste und Rechnungen aller Materialien, Eigenleistungen, Fremdleistungen und tatsächliche Kosten ermitteln.
- Herstellerhinweise / Montageanleitung in der Dokumentation referenzieren
Formular - "Bestätigung zur Eigenleistung" vorbereiten.
Tipp
Zum einlesen in die Thematik „richtig Dämmen“ empfehle ich die Informationen der Verbraucherzentrale
https://verbraucherzentrale-energieberatung.daemmatlas.de/
